Scheidung – was kommt auf mich zu?

Scheidung: Mann weint verzeifelt, Frau mit erhobenen Zeigefingern im Hintergrund

Erfahre alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. Ein Interview mit einem erfahrenen Rechtsanwalt gibt dir wertvolle Tipps und Ratschläge für die Scheidungsverhandlung. Informiere dich jetzt und lass dich von uns beraten.

Lisa stand draußen vor ihrer Wohnungstür und atmete tief durch. Heute musste sie es endlich tun: ihrem Mann Ralph Bescheid sagen, dass sie die Scheidung von ihm will. 

Sie war sich nicht sicher, was auf sie zukommen würde und hatte Angst, dass ihr Leben danach nicht mehr so sein würde, wie es jetzt war. Doch Lisa hatte keine andere Wahl – sie war einfach an dem Punkt in ihrer Ehe, an dem sie zugeben musste, dass es einfach nicht mehr funktioniert zwischen Ralph und ihr. Langsam öffnete Lisa die Tür und trat ein. 

Es roch vertraut nach Räucherstäbchen und Ralph kochte sein traditionelles indisches Essen. Heute Abend fühlte sich das nicht so vertraut an wie sonst. Als ob etwas Unausgesprochenes in der Luft lag – als ob Ralph schon ahnte, was Lisa gleich sagen würde. 

Ralph sah sie mit einem merkwürdigen Blick an, als er ihr zur Begrüßung ein Küsschen geben wollte. Er schien zu spüren, dass da etwas im Busch war. 

„Ich möchte nicht mehr so weitermachen“, sagte Lisa mit leiser Stimme und sah ihm direkt in die Augen. 

Langsam begann Ralphs Gesicht rot anzulaufen und Tränen strömten seine Wangen hinunter. Er schien es nicht zu verstehen – aber Lisa wusste, dass ihre Entscheidung richtig war. Manchmal muss man Dinge hinter sich lassen, um glücklich zu sein – auch wenn man die Folgen noch nicht komplett abschätzen kann.

Kennst du die Gefühle der Unsicherheit und des Schreckens, die mit dem Gedanken an eine Scheidung einhergehen? Wenn ja, solltest du wissen, dass du nicht allein bist. Jeder leidet, wenn eine Liebesbeziehung zerbricht.

Doch bevor du dir sicher bist, ob deine Ehe nicht doch zu retten ist, ringst du bestimmt ebenso wie Lisa mit vielen Fragen.

Wann ist es sinnvoll, die Scheidung einzureichen?

Wenn deine Probleme nicht durch Gespräche mit deinem Partner / deiner Partnerin gelöst werden können, steht die Entscheidung an, deine Beziehung zu retten mit therapeutischer Hilfe oder dich zu trennen. 

Typische Scheidungsgründe sind:

  • Beide Partner möchten die Partnerschaft beenden
  • Es kam zu körperlichem oder emotionalem Missbrauch 
  • Ihr streitet nur noch, keinerlei Kompromisse können getroffen werden 
  • Wiederholter Seitensprung liegt vor
  • Kein Gespräch mehr möglich

Hast du wirklich alles versucht, um die Beziehung zu retten? Vielleicht tut dir ein Blick von außen auf deine Beziehung gut. Hier kannst du dir einen Termin vereinbaren.

Vielleicht bist du sehr verletzt, weil du betrogen wurdest. Wenn dein Partner fremdgegangen ist, ist es normal, dass du sehr verzweifelt bist und den Boden unter deinen Füßen verloren hast.

Doch dann rappel dich auf! Hol dir dein Leben zurück. Ich zeige dir gern, wie das geht. Hol dir am besten sofort (für 0.-) den Fahrplan Fremdgehen überwinden. Stell dich wieder auf deine eigenen Beine. Erst wenn du dich wieder aufgerappelt hast, kannst du eine so wichtige Entscheidung wie eine Scheidung es ist treffen, ohne es später zu bereuen.

Was habe ich zuvor schon alles vergeblich versucht?

Bevor du ein Scheidungsverfahren einleitest, solltest du dich fragen, was du unternommen hast, um deine Beziehung zu retten. 

  • Beratung in Anspruch genommen?
  • Es mit einer Auszeit von einander versucht?
  • Gelernt, Streit nicht weiter eskalieren zu lassen?
  • Gemeinsamkeiten gesucht?
  • Kreative Lösungen ausprobiert?

Hast du wirklich alle Möglichkeiten ausgelotet, um deine Beziehung zu retten?

Wie bereite ich mich emotional auf die Zeit der Scheidung vor?

Richtig gut kannst du dich nicht vorbereiten, denn eine Trennung ist immer mit starken Gefühlen verbunden. Lisa weinte noch lange, wenn sie indisches Essen oder Räucherstäbchen roch. 

Was du immer tun kannst:

  • Versuche Familie und Freunde um Unterstützung zu bitten
  • Räume gemeinsame Fotos erst mal außer Sichtweite
  • Nimm professionelle Begleitung in Anspruch
  • Meide Menschen, die dir gerade nicht guttun
  • Gönne dir selbst Auszeiten und tut Dinge, die dir Freude bereiten
  • Achte auf deine Gefühle in allen Phasen deiner Scheidung
  • Erinnere dich immer wieder daran, dass es in Ordnung ist, dich ängstlich oder überfordert zu fühlen

Wann ist eine Scheidung die beste Lösung?

Manchmal kann es notwendig sein, dass ein Paar sich trennt. Es gibt Situationen, in denen es keine Möglichkeit gibt, einen Kompromiss oder eine Lösung zu finden. Dann ist es wie bei Lisa Zeit, über das Ende der Beziehung als letzte Option nachzudenken. 

Vielleicht bist du nervlich am Ende? Wenn zudem erhebliche Differenzen vorliegen und die Partner nicht mehr in der Lage sind, sich sicher in der Beziehung zu fühlen, ist eine Trennung wahrscheinlich besser als das Zusammenbleiben. 

Die Einsicht, dass manchmal ein Ende die beste Lösung ist – auch wenn dies Mut und Kraft erfordert – kann auch ein Akt der Selbstfürsorge und Selbstliebe für beide Partner sein. So empfand das auch Lisa. Sie und Ralph zogen einander mental herunter. Ralphs esoterische Ansichten ließen aus Lisas Perspektive Verantwortung und Lebenstüchtigkeit vermissen. Lisa wollte mehr, als Räucherstäbchen, Gras rauchen und irgendwas beim Universum bestellen. 

Wie spreche ich die Scheidung an?

Bitte nicht zu kompliziert:

  • Versuche respektvoll und verständnisvoll zu sein
  • Führe einen offenen Dialog mit deinem Partner
  • Zeige Einfühlungsvermögen

Bedenke, dass die Entscheidung Konsequenzen haben wird. Nutze professionelle Unterstützung für mehr Klarheit. Stelle sicher, dass alle Vereinbarungen rechtsverbindlich sind.

Manchmal ist eine Scheidung die ultima ratio, wenn deine Partnerschaft dich stark belastet. Dann ist die Trennung in den meisten Fällen besser, als sich jahrelang weiter zu quälen. Wenn du nicht sicher bist, ob und wie du deine Partnerschaft retten kannst, kontaktiere mich gerne – im Termin analysiere ich mit dir deine Situation. Anschließend zeige ich dir, was du tun kannst, um eine Entscheidung zu treffen, die du später nicht bereust.

Viele Menschen fühlen sich überfordert und haben Angst, wenn sie an die Möglichkeit einer Scheidung denken. Leider hat die Forschung gezeigt, dass die Hälfte aller Ehen aufgelöst wird. 

Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und dem Wissen, was mit dem Einreichen eines Scheidungsantrags einhergeht, können Paare die möglichen rechtlichen und finanziellen Auswirkungen abmildern. Im Blogartikel erörtern wir, wie du erkennst, wann der Point of no Return erreicht ist, und wie man den Scheidungsprozess mit Respekt und Tapferkeit durchsteht – auch wenn die Dinge anfangs schwierig erscheinen.

Wichtige Schritte und Fakten findest du in meinem Interview mit Rechtsanwalt Niklas Clamann, der sich auf Online Scheidungen spezialisiert hat.

Scheidung beantragen, was brauche ich dafür?

Kurz zusammengefasst werden ein Scheidungsantrag, eine Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder benötigt.

Die Scheidung muss von einem zugelassenen Rechtsanwalt in Form eines Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Der Scheidungsantrag muss alle notwendigen Informationen wie vollständige Namen und Anschriften der Ehegatten, Informationen zu Heirat und Trennung sowie Einkommen der Ehegatten enthalten. Als Nachweis über das Bestehen der Ehe sind stets die Heiratsurkunde sowie bei gemeinsamen Kindern die Geburtsurkunden einzureichen.

Brauche ich einen Rechtsanwalt, um mich scheiden zu lassen?

Ja, der Scheidungsantrag kann nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Ohne anwaltliche Vertretung ist es in Deutschland nicht möglich, ein Ehescheidungsverfahren durchzuführen. Insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen ist es jedoch üblich und in der Regel auch vollkommen ausreichend, wenn sich nur ein Ehegatte einen Anwalt nimmt; der andere Ehegatte muss nicht zwingend auch anwaltlich vertreten sein. Die reine Zustimmung zur Scheidung kann von dem anderen Ehegatten auch ohne Anwalt wirksam vor Gericht erklärt werden.

Was sind die Vor- und Nachteile bei einem Anwalt für beide?

Zunächst ist festzustellen, dass es streng genommen nicht möglich ist, sich einen Anwalt zu teilen. Ein Anwalt darf im Ehescheidungsverfahren immer nur einen Ehegatten vertreten. Die Beratung oder Vertretung beider Ehegatten ist dem Anwalt berufsrechtlich untersagt.

Im Volksmund wird dennoch immer wieder davon gesprochen, dass sich die Ehegatten im Ehescheidungsverfahren einen Anwalt teilen können. Das liegt daran, dass gerade die einvernehmliche Ehescheidung kein streitiges Verfahren ist, die Ehegatten also zwar per Gesetz als Antragsteller/in und Antragsgegner/in behandelt werden, aber im Gegensatz zu fast allen sonstigen Gerichtsverfahren nicht über gegensätzliche Interessen streiten.

Es ist daher bei einer einvernehmlichen Scheidung reine Formsache, dass sich einer der Ehegatten einen Anwalt sucht, der dann den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Der Anwalt führt dann im Interesse beider Ehegatten, aber offiziell nur als Vertreter eines Ehegatten, das Scheidungsverfahren durch. Die Ehegatten, die sich im Einvernehmen scheiden lassen wollen, müssen sich also vorab darüber einigen, wer von beiden den Anwalt beauftragen wird. Man spricht dann davon, dass sich die Ehegatten „einen Anwalt teilen“. Der andere Ehegatte muss sich nicht anwaltlich vertreten lassen (kann dies aber dennoch tun).

Der offensichtlichste Vorteil dieses Vorgehens liegt in der Kostenersparnis. Nehmen sich beide Ehegatten einen Anwalt, fallen auch die für das Ehescheidungsverfahren entstehenden Anwaltsgebühren doppelt an. Zudem gibt es immer wieder Anwälte, die ihre MandantInnen in weitere Streitigkeiten hineindrängen, die zwischen den Ehegatten vorher eigentlich gar nicht bestanden haben. Der Anwalt verdient an jedem weiteren Verfahren und so versuchen einige schwarze Schafe, weitere gerichtliche Verfahren zu provozieren.

Muss es immer der Gang zum Anwalt sein? Geht das nicht auch schneller und günstiger, wenn man sich eh schon sicher ist, dass die Ehe nicht mehr weiter bestehen soll? 

Hier habe ich ein Video mit dem Online-Scheidung-Rechtsanwalt Niklas Clamann, um genau diese Frage ausführlich zu beantworten:

Zusammengefasst:

Wann ist eine Online-Scheidung sinnvoll?

Die Online-Scheidung ist immer dann sinnvoll, wenn zwischen den Ehegatten kein Streit besteht und sich beide im Einvernehmen scheiden lassen wollen. Eine solche einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass die Ehegatten sich vorher über sämtliche vermögensbezogene Themen sowie ggf. Belange gemeinsamer Kinder geeinigt haben und das gerichtliche Ehescheidungsverfahren als reine Formalie durchgeführt wird. Das führt zu einem schlanken Verfahren unter Kostenersparnis und im Regelfall mit verkürzter Dauer im Gegensatz zu einem streitigen Verfahren.

Weitere Fragen, die wichtig für dich sein könnten:

In welchen Schritten läuft eine Scheidung ab?

Zunächst beauftragt ein Ehegatte einen Rechtsanwalt, der dann auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen einen Scheidungsantrag fertigt und diesen beim zuständigen Familiengericht einreicht.

Nach Eingang des Scheidungsantrags prüft das Familiengericht die Vollständigkeit der erforderlichen Informationen und Unterlagen. Nach abgeschlossener Prüfung wird vom antragstellenden Ehegatten der Gerichtskostenvorschuss eingefordert. Ist dieser bezahlt, stellt das Gericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu und gibt diesem Gelegenheit zur Stellungnahme.

Hat die Ehe länger als drei Jahre gedauert, wird sodann der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dazu fragt das Familiengericht bei sämtlichen Versorgungsträgern, bei denen die Ehegatten bisher Rentenbeiträge eingezahlt haben (gesetzliche Rentenversicherung sowie auch private, Versorgungswerke, beamtenrechtliche etc.) Auskünfte darüber an, in welcher Höhe von den Ehegatten jeweils während der Ehezeit Rentenbeiträge eingezahlt wurden.

Liegen in der Regel nach mehreren Monaten alle Auskünfte vollständig vor, beraumt das Familiengericht einen Scheidungstermin an. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten und auch der Anwalt persönlich erscheinen. Das Gericht fragt sämtliche im Scheidungsantrag angegebenen Informationen ab und verkündet in der Folge den Scheidungsbeschluss.

Nach dem Termin verschriftlicht das Familiengericht den Scheidungsbeschluss und stellt diesen beiden Ehegatten zu. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat ist der Scheidungsbeschluss sodann rechtskräftig, die Ehegatten sind geschieden. Die Scheidung kann auch sofort rechtskräftig werden, wenn beide Seiten bereits beim Gerichtstermin auf weitere Rechtsmittel verzichtet haben.

Warum gibt es ein Trennungsjahr?

Der Ablauf eines Trennungsjahres ist nach wie vor Grundvoraussetzung für die Einreichung des Scheidungsantrags und somit für die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens. Nach dem „Zerrüttungsprinzip“ kann die Ehe erst nach Ablauf des Trennungsjahres als endgültig gescheitert angesehen und damit geschieden werden.

Der Gesetzgeber hat das Trennungsjahr zu dem Zweck eingeführt, dass sich die Ehegatten nach der Trennung ausreichend Zeit nehmen, um sich darüber bewusst zu werden, ob sie wirklich endgültig auseinander gehen oder sich stattdessen wieder versöhnen möchten. Das Trennungsjahr soll von den Ehegatten zunächst als „Trennung auf Probe“ gesehen werden. Da der Gesetzgeber die Ehe als besonders schutzwürdig ansieht, sollen so vorschnelle und unüberlegte Entscheidungen verhindert werden, die gegebenenfalls kurzfristig Folge einer schweren Streitigkeit waren.

Regeln fürs Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr kann sowohl in getrennten Wohnungen als auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden. Voraussetzung für die Trennung im Hinblick auf die Scheidung ist, insbesondere bei einer Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung, die Trennung von Tisch und Bett. Das bedeutet, dass keine häusliche Gemeinschaft und Haushaltsführung mehr besteht, die Eheleute also keine intime Beziehung mehr führen und auch gegenseitig keine Versorgungsleistungen erbringen, nicht mehr finanziell gemeinsam haushalten und nicht mehr nach außen hin als Ehepartner in Erscheinung treten. 

Versorgungsleistungen sind z.B. füreinander einkaufen, Wäschewaschen oder Kochen. Unterhaltszahlungen zählen nicht zu den Versorgungsleistungen und stehen dem Ablauf des Trennungsjahres selbstverständlich nicht entgegen.

Paartherapie während des Trennungsjahres – ist das sinnvoll?

Eine Paartherapie während des Trennungsjahres kann nicht nur sinnvoll sein, sondern ist auch im Sinne des Gesetzgebers. Das Trennungsjahr soll ja gerade dazu dienen, dass die Ehegatten noch einmal über eine Versöhnung nachdenken und in diesem Zusammenhang auch an dem Erhalt der Ehe arbeiten.

Dass die Paartherapie dabei eine entscheidende Rolle spielen kann, kann ich aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung berichten. So kommt es immer wieder vor, dass ich von MandantInnen frisch nach einer Trennung kontaktiert werde, um nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einzureichen. 

Nicht selten passiert es dann nach einigen Wochen oder Monaten, dass die Partner versuchen, die Ehe mit einer Paartherapie zu retten. Die Folge ist fast immer, dass der Auftrag zur Einreichung der Scheidung zurückgenommen wird, weil sich die Ehegatten wieder versöhnt haben. Stellt man sich vor, dass in vielen dieser Fälle ohne die Paartherapie ggf. eine Scheidung vollzogen worden wäre, so darf die Paartherapie während des Trennungsjahres durchaus als sehr sinnvoll bezeichnet werden.

K

ann ich das Trennungsjahr umgehen?

Grundsätzlich ist ein Umgehen des Trennungsjahres bis auf eine Ausnahme nicht möglich. Der Ablauf des Trennungsjahres ist zwingende Voraussetzung zur Durchführung des Scheidungsverfahrens und dies selbst dann, wenn die Ehe nur wenige Tage bestanden hat. Ist die Ehe einmal geschlossen, kann sie nur nach Ablauf des Trennungsjahres wieder geschieden werden.

Eine Annullierung der Ehe, also die Erklärung der Ehe als von Anfang an unwirksam, ist in Deutschland nicht möglich. Es besteht lediglich die Möglichkeit der Aufhebung der Ehe nach den § 1313 BGB ff. Eine Aufhebung ist danach möglich, wenn die Ehe nicht rechtswirksam geschlossen worden ist, die Voraussetzungen zur Eheschließung also nicht vorgelegen haben (wenn z.B. jemand eine Ehe schließt, der sich bereits mit einer anderen Person in einer Ehe befindet).

Weitere Möglichkeiten zur Aufhebung der Ehe bestehen, wenn

  • ein Ehegatte bei der Eheschließung bewusstlos war oder sich im Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
  • ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
  • ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist;
  • ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;
  • es sich um eine Scheinehe handelt.

Die oben angesprochene Ausnahme besteht in Form einer Härtefallscheidung. Die Ehe kann vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn ein Ehegatte nachweisen kann, dass es für sie oder ihn eine unzumutbare Härte darstellt, den Ablauf des Trennungsjahres abzuwarten. Die Hürde für den Nachweis einer unzumutbaren Härte ist vom Gesetzgeber allerdings so hoch angesetzt, dass sie fast nie überschritten werden kann. Sogar eine Vergewaltigung innerhalb der Ehe reicht für den Härtefall dann nicht aus, wenn danach nicht umgehend die Trennung ausgesprochen wurde. In der Praxis ist eine Härtefallscheidung daher so gut wie nie erfolgreich.

Darf mein Mann noch in die gemeinsame Wohnung, wenn ich Scheidung eingereicht habe?

Mit dem Einreichen des Scheidungsantrags ändert sich die Rechtslage hinsichtlich der gemeinsamen Wohnung nicht. Beide Ehegatten haben also auch nach Einreichung der Scheidung noch das gleiche Recht, die Wohnung zu betreten und insbesondere dort zu leben. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte als Mieter im Mietvertrag steht.

Soll der andere Ehegatte der Wohnung verwiesen werden, ist neben dem Ehescheidungsverfahren auch die Einleitung eines Wohnungszuweisungsverfahrens notwendig.  Wenn dem Gericht nachgewiesen werden kann, dass ein weiteres Zusammenleben mit dem Ehegatten innerhalb der gemeinsamen Wohnung unzumutbar ist, so wird der Ehegatte der Wohnung verwiesen. Eine Unzumutbarkeit wird insbesondere bei gewalttätigen Vorfällen und Handgreiflichkeiten angenommen. In der Praxis liegt hier die Schwierigkeit oft in der Beweisbarkeit solcher Vorfälle.

Was ist, wenn ich der Scheidung nicht zustimme?

Das Familiengericht fasst den Scheidungsbeschluss auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn es die Ehe als zerrüttet ansieht.

Oftmals wird fälschlicherweise angenommen, eine Ehe könne nach Ablauf eines Trennungsjahres nur dann geschieden werden, wenn beide Ehegatten der Scheidung zustimmen. So ist die Annahme nicht richtig, ohne Zustimmung beider Ehegatten könne die Ehe erst nach Ablauf von drei Jahren nach der Trennung geschieden werden. Tatsächlich kann die Ehe jedoch schon nach Ablauf eines Jahres als zerrüttet gelten, wenn nur ein Ehegatte die Scheidung möchte.

Die Ehe gilt dann als zerrüttet, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist. Kann der antragstellende Ehegatte darlegen, dass er zur Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft unter keinen Umständen bereit ist, sieht das Familiengericht die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft als nicht mehr zu erwarten an und fasst nach Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsbeschluss. Dies ist unabhängig von der Zustimmung des anderen Ehegatten.

Wann ist meine Scheidung eigentlich rechtskräftig?

Die Scheidung wird rechtskräftig, wenn das Familiengericht den Scheidungsbeschluss nach Verkündung im Scheidungstermin schriftlich verfasst und an die Ehegatten zugestellt hat und die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Die Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat und beginnt zu laufen, sobald der Scheidungsbeschluss beiden Ehegatten zugestellt wurde. Die Scheidung kann auch sofort rechtskräftig werden, wenn die Anwälte beider Seiten bereits beim Gerichtstermin auf Rechtsmittel verzichten.

Nach der Scheidung – wie geht es weiter?

Ist die Scheidung rechtskräftig, sind die Ehegatten offiziell voneinander geschieden. Haben die Ehegatten mit der Eheschließung den Namen des anderen angenommen, kann jetzt eine Namensänderung vorgenommen werden. Es kann zwischen den Ehegatten auch nach der Scheidung noch der sogenannte nacheheliche Unterhalt oder Kindesunterhalt zu zahlen sein. Auch ein Zugewinnausgleich, also eine Aufteilung des während der Ehe von den Ehegatten hinzugewonnenen Vermögens, kann innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Rechtskraft der Scheidung noch durchgeführt werden.

Was ist mit meiner Rente?

Das Familiengericht führt bei Ehen, die über eine Dauer von drei Jahren bestanden haben, automatisch gemeinsam mit dem Ehescheidungsverfahren auch den Versorgungsausgleich durch. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die von den Ehegatten während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften wechselseitig ausgeglichen.

Das bedeutet, dass sämtliche Rentenbeiträge, die ich während der Ehezeit in eine oder mehrere Rentenkassen eingezahlt habe, zur Hälfte auf die Rentenkasse meines Ehegatten übertragen werden. Umgekehrt erhalte ich aber auch die Hälfte der Rentenbeiträge, die mein Ehegatte während der Ehezeit in seine Rentenkassen eingezahlt hat.

Der Gesetzgeber will hier einen Ausgleich schaffen insbesondere für solche Fälle, in denen beispielsweise ein Ehegatte den Haushalt und die Kindesbetreuung übernommen hat und daher keine Möglichkeit hatte, für seine Rente in Form der Einzahlung von Rentenbeiträgen vorzusorgen.

Welche Kosten kommen ungefähr auf mich zu?

Das Familiengericht setzt für jedes Ehescheidungsverfahren einen Verfahrenswert fest. Von der Höhe des Verfahrenswertes hängt auch die Höhe der für das Ehescheidungsverfahren anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten ab.

Der Verfahrenswert berechnet sich anhand des monatlichen Nettoeinkommens, dass die Ehegatten bei Einreichung des Scheidungsantrags beziehen. Manche Gerichte ziehen zur Berechnung des Verfahrenswertes auch etwaig vorhandenes Vermögen der Ehegatten heran.

Letztlich bedeutet dies, dass die Scheidung für besserverdienende Ehegatten teurer ist als für solche, die ein geringes Einkommen beziehen. Ist das Einkommen so gering, dass die Kosten für das Ehescheidungsverfahren nicht aufgebracht werden können, kann auch Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Wird die Verfahrenskostenhilfe bewilligt, übernimmt der Staat die Kosten des Verfahrens vollständig.

Die Gesamtkosten einer durchschnittlichen Scheidung (Anwalts- und Gerichtskosten) dürften zwischen 2.000,00 € und 3.000,00 € liegen.

Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Scheidung?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen lehnen die Übernahme der Kosten eines Ehescheidungsverfahrens ab. Dies müsste aber immer aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag hervorgehen und kann ansonsten bei der Rechtschutzversicherung direkt telefonisch erfragt werden.

Welche Folgen hat die Scheidung der Eltern für die Kinder?

Rein rechtlich gesehen werden durch die reine Durchführung des Scheidungsverfahrens die Verhältnisse im Hinblick auf die gemeinsamen Kinder nicht verändert. Wurde zuvor das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt, bleibt dies auch nach der Scheidung so bestehen. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Ehegatte ausdrücklich beantragt, dass beispielsweise das Sorgerecht allein auf sie oder ihn übertragen werden soll.

Überdies gibt es allerdings natürlich psychische und seelische Folgen für Kinder, wenn sich die Eltern scheiden lassen. Kaum eine Scheidung der Eltern geht spurlos an einem Kind vorbei, auch wenn das Scheidungsverfahren einvernehmlich und ohne Streit verläuft. Allein die Belastung durch den früher oder später meist notwendigen Wohnortwechsel und die geänderte Situation der Eltern ist für Kinder meist groß.

Lisa hatte noch keine Kinder. Aber mit Ralph konnte sie sich das auch nicht vorstellen. Sein Lebensinhalt bestand aus den Lehren seines Gurus, aus Partys und aus der Suche nach dem Nichts. Doch der Wunsch nach eigenen Kindern wurde bei Lisa von Jahr zu Jahr stärker. Wie sie es drehte und wendete – Ralph war und blieb Ralph. Nichts änderte sich. Über die Frage nach eigenen Kindern kam Lisa zu dem Schluss: Ja Kinder möchte ich – aber nicht unter den derzeitigen Umständen.

Für Lisa stand fest: erst alles versuchen, damit sich etwas ändert.

Leider änderte sich nichts und Lisa entschloss sich zu gehen.

Nach der Scheidung wirst du mehrere Gefühle gleichzeitig empfinden: Du wirst dich sowohl traurig und einsam als auch erleichtert fühlen. 

Fühle nach: Was solltest du aufarbeiten?

Lisa begann damit, ihre Gefühle wahrzunehmen. Sie wollte lange nicht wahrhaben, dass ihre Ehe gescheitert war und schämte sich. Lisa lernte, ihren Kummer zu akzeptieren und sich Zeit für sich selbst zu nehmen. Sie dachte viel nach, fand es sehr wohltuend, mit anderen Menschen zu sprechen, die sich in einer ähnlichen Situation befanden. Durch diese Gespräche entdeckte sie, wie gut ihr kreative Betätigungen und auch das neu entdeckte Tanzen tun.

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